Frühförderung M-V

Frühförderung durch Inklusionskindertagesstätten und Frühförderstellen in Mecklenburg-Vorpommern

Projektlaufzeit: Januar bis Dezember 2024

Գٱ徱ä Pilotprojekt

Frühförderung als Komplexleistung

Um dem komplexen Unterstützungsbedarf von Kindern, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber die Frühförderung als „Komplexleistung“ definiert. Demnach sind medizinisch-therapeutische und (heil‑)pädagogische Leistungen als gleichwertig anzusehen und sollen auf einer gemeinsamen rechtlichen Grundlage finanziert werden.


Für die Frühförderung ist eine wesentliche Veränderung in der Eingliederungshilfe aus dem Jahr 2020 von rechtlicher Relevanz. Einerseits sollen behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und ihre Eltern dadurch mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten erhalten. Andererseits sollen die Leistungen, die verschiedene Institutionen erbringen, besser aufeinander abgestimmt werden.

Ziele des Interdisziplinären Pilotprojektes

Fachbereich Kindheitspädagogik

Der Fachbereich „Kindheitspädagogik“ der EU|FH und der Landesverband Frühförderung Mecklenburg-Vorpommern führen die Pilotstudie „Frühförderung M-V“ 2024 als Kooperationsprojekt durch. In der Pilotstudie geht es um die Umsetzungsbedingungen der Frühförderung in Kindertagesstätten und Frühförderstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es sollen die Möglichkeiten und praktischen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Frühförderleistungen in Frühförderstellen und Inklusionskindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern über Interviews erhoben und analysiert werden. Dabei geht es hauptsächlich darum, jene Bedingungen für die Erbringung von Frühförderleistungen in beiden Institutionen zu identifizieren, die aus Eltern- und Leitungssicht als entwicklungsförderlich und -hinderlich für (behinderte oder von Behinderung bedrohte) Kinder angesehen werden. Zudem wird das Ziel verfolgt, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die Leistungen der Frühförderstellen und der Inklusionskindertagesstätten zugunsten der Kinder entwicklungsförderlich aufeinander abgestimmt und koordiniert werden können.

Interdisziplinär im Transfer

Für den Transfer der Forschungsergebnisse in die Lehre der pädagogischen Studiengänge an der EU|FH konnten Frau Prof. Dr. Lea Puchert aus dem Fachbereich Soziale Arbeit (Studiengangsleitung Soziale Arbeit) und Herr Prof. Dr. Dr. Thomas Must aus dem Fachbereich Grundschulpädagogik (Studiengangsleitung Grundschulpädagogik) als Kooperationspartner gewonnen werden.

Verbundpartner im Projekt
„Frühförderung in Mecklenburg-Vorpommern“

Landesverband Frühförderung Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartnerin Steffi Schieweck

University of Applied Sciences

‍Ansprechpartner:innen Prof. Dr. Christina Schwer, Giorgia Pfeiffer (M.A.)

Finanzierung Die Pilotstudie „Frühförderung M-V“ wird aus dem Forschungsfond der Europäischen Fachhochschule (EU|FH) und vom Landesverband Frühförderung Mecklenburg-Vorpommern finanziert.

Deine Ansprechpartner:innen

Prof. Dr. Christina Schwer

Professur & Studiengangsleitung Kindheitspädagogik

Giorgia Pfeiffer

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Kindheitspädagogik

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